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Berufsbegleitend studieren -

Blended Learning oder Fernstudium

Ihren Abschluss erhalten Sie von unseren internationalen Partneruniversitäten. Rufen Sie uns noch heute unter +43 (0) 050 126 444 an und vereinbaren Sie Ihr persönliches Bildungsberatungsgespräch.

Zukunftsorientierte akademische Weiterbildung - 
um neue Perspektiven zu erschließen und Ihre Karriere voranzutreiben.

Sie möchten Ihre Qualifikation auf ein akademisches Niveau bringen und so Ihre Karrierechancen verbessern? Wir sind Ihr kompetenter Partner und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg.

Sowohl die Studienorganisation im Fernstudium oder Blended Learning Format, als auch die didaktische Ausrichtung der Studienmaterialien, orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Studierenden.

Ausschlaggebend für den individuellen Lernerfolg ist eine optimale Wissensvermittlung. Daher stehen neben dem kompetenzorientierten und selbstgesteuerten Lernen, das Lernen, diskutieren und die Interaktion in kleinen Gruppen im Zentrum. Während der Präsenzphasen werden die im Selbststudium erarbeiteten Inhalte, im Rahmen von Übungen und Gruppenarbeiten vertieft, anhand aktueller Fragestellungen diskutiert und so der Erwerb von Wissen nachgewiesen.

Die Bachelor-  und Masterstudienprogramme wurden 2020 bei der AQ Austria gemeldet.

Wir bieten ein sinnvolles Maß studienzeitverkürzender Anrechnungen. Nähere Infos bei der Studienberatung!

Die in Österreich durchgeführten Studiengänge Management, Pädagogik und Public Health der Bildungseinrichtung Collegium Humanum - Warsaw Management University wurden gemäß § 27 HS-QSG bei der AQ Austria gemeldet und in das Verzeichnis der Meldeverfahren gemäß § 27 Abs. 6 HS-QSG aufgenommen (https://www.aq.ac.at/de/).

 

LEGAL INFORMATION § 27 (7) HS-QSG

Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung. Ausländische Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf diesen Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen. (HS-QSG Novelle 2018).

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